Honorarforderung für op. 121 hänge damit zusammen, ob der E. das
Eigentum für Frankreich haben wolle. Habe früher stets das Eigentum im Allgemeinen
verkauft. Habe nun Bekannte in Paris, die sich für seine Werke interessieren. Reserviere daher das französische Eigentum. Maho habe von
verschiedenen Verlegern das Verlagsrecht für Klavierwerke erworben. Das
französische Eigentum von Bearbeitungen der "Afrikanerin" müsse an Brandus & Dufour
übergehen. Werde das Werk nicht gratis vergeben. Würde für
die "Illustrations de l'Africaine" op. 121 eine verhältnismässige Forderung machen, wenn sich Brandus & Dufour entschieden, op. 104, op. 105, op. 106 (alle bei Peters), op. 108, op. 109, op. 110 (Rieter-Biedermann), op. 113, op. 115, op. 116 (Forberg) gegen billige Vergütung zu übernehmen.
Listet die Sätze auf. Die ersten drei Sätze seien druckfertig. Seien zum
Konzertgebrauch, äusserst dankbar und brillant, von mittlerer Schwierigkeit.